
Es gibt Qualitätsmerkmale, die kann kein Hersteller sich selbst ausstellen. Ob eine Software ordnungsgemäße Buchführung ermöglicht, gehört dazu. Genau deshalb haben wir Prosoft ERP extern prüfen lassen und die Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 erhalten.
Was dahintersteckt
IDW PS 880 ist der Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für Softwareprodukte. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer beurteilt darin, ob eine Software den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Vorgaben der Finanzverwaltung (GoBD) genügt. Er prüft nicht das Prospekt, sondern das System: Er bucht mit falschen und widersprüchlichen Daten, um die Kontrollen auf die Probe zu stellen, und schaut, ob Belege lückenlos nummeriert sind, ob Änderungen an Stammdaten nachvollziehbar protokolliert werden und ob festgeschriebene Buchungen sich nicht mehr unbemerkt verändern lassen.
Für Prosoft ERP fiel das Urteil klar aus: Die Transaktionen wurden vollständig und richtig abgebildet. Belegfunktion, Journalfunktion, Protokollierung, Zugriffsschutz und Datensicherung erfüllen die Anforderungen.
Was das für dich bedeutet
Der Wert liegt nicht darin, dass wir unsere Software für ordentlich halten. Das tut jeder Hersteller. Er liegt darin, dass ein Unabhängiger es bestätigt. Kommt die Betriebsprüfung, muss die Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software niemand mehr allein beantworten. Es gibt eine Bescheinigung.
Ehrlich bleibt dabei eines: Eine Software kann eine ordnungsgemäße Buchführung ermöglichen, erzwingen kann sie sie nicht. Wer Belegnummern sauber führt, Zugriffsrechte sinnvoll vergibt und regelmäßig sichert, trägt seinen Teil bei. Wie sich ein ordnungsgemäßer Betrieb einrichten lässt, steht in unserer technischen Dokumentation.
Geprüft wurde die aktuelle Version 2026.6. Die Bescheinigung hängt an den rechnungslegungsrelevanten Abläufen, nicht an der Versionsnummer: Solange wir daran nichts ändern, behält sie ihre Gültigkeit. Ändern wir etwas daran, lassen wir die Prüfung aktualisieren.